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Vignette FAQ
Die Schweizer Vignette ist ein Aufkleber, der als Nachweis für die Bezahlung der Autobahngebühren in der Schweiz dient. Sie ist für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen erforderlich, die auf Schweizer Autobahnen und Nationalstrassen fahren.
Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, vorzugsweise in der oberen linken oder rechten Ecke. Sie muss von außen gut sichtbar sein und darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
Das Fahren ohne gültige Vignette auf gebührenpflichtigen Straßen kann mit einem Bußgeld von 200 Schweizer Franken geahndetraft werden. Zusätzlich müssen Sie eine gültige Vignette kaufen und anbringen.
Ja, es gibt einige Ausnahmen. Militärfahrzeuge, Polizeifahrzeuge und bestimmteimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit. Auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen benötigen keine Vignette, unterliegen aber einer anderen Gebührenregelung.
Die Schweizer Vignette ist für ein Kalenderjahr gültig. Sie kann ab dem 1. Dezember des Vorjahres gekauft werden und ist bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Es gibt keine Kurzzeit- oder Monatsvignetten.
Vignetten können an Grenzübergängen, Tankstellen, Postämtern und bei den kantonalen Straßenverkehrsämtern gekauft werden. Außerhalb der Schweiz sind sie in vielen Automobilclubs und an einigen Grenzübergängen erhältlich.
Wichtige Hinweise
Entfernen Sie alte Vignetten vor dem Anbringen einer neuen.
Die Vignette ist nicht übertragbar und muss bei Fahrzeugwechsel neu gekauft werden.
Bewahren Sie den Kaufbeleg auf, er dient als Nachweis im Falle einer beschädigten oder verlorenen Vignette.
Auch für kurze Strecken auf Autobahnen ist eine gültige Vignette erforderlich.